Dieses ganzjährig gedämmte Ferienhaus liegt auf einem Gartengrundstück mit großem Rasen - nur 400 m von Nissum Fjord entfernt. Das Grundstück grenzt an ein unbebautes Naturareal an. Zum Haus gehören 3 Terrassen mit Gartenmöbeln sowie ein Gästehaus mit 2 Schlafplätzen, Fernseher mit Chromecast, Theküche, Badezimmer mit Dusche sowie Tiefkühlgerät und Waschmaschine. Ferner steht ein Fischreinigungsplatz zur Verfügung. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 87 m² und wurde 1979 gebaut. 2019 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 100 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1200 m² großen
Gartengrundstück. Die Entfernung zum Fjord beträgt 400 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3000 m entfernt. Es steht ein 30 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 10 m² überdachte Terrasse. Schaukel. Sandkasten. Es stehen ein Kugelgrill sowie ein Gasgrill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 4 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett.- 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 2 Fernseher.1 Chromecast. Radio. CD-Player. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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