Dicht am Sandstrand am Limfjord, der aufgrund der guten Windverhältnisse bei Surfern sehr beliebt ist, finden Sie dieses Ferienhaus. Das Haus liegt fußläufig vom Strand entfernt - es besteht jedoch auch die Möglichkeit das Auto zu nehmen und auf dem Strand oder dem Parkplatz zu parken. Ein gutes Haus für den Familienurlaub – auch für die, die den Familienhund mit in den Urlaub nehmen möchten, da das Grundstück mit einem 90 cm hohen Drahtzaun umgeben ist. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 60 m² und wurde 1962 gebaut. 2013 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 30 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2300 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Fjord beträgt 300 m.
Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3000 m entfernt. In einem Abstand von 10000 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein 40 m² Terrassenareal zur Verfügung. Zutritt zu einem Wintergarten. Schaukel.Lagerfeuerstelle. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 2 elektrische Kochplatten. Außerdem gibt es ein Gaskochfeld mit 4 Brenner, Umluftofen, Mikrowelle. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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